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Pflegeversicherungsleistungen

 

Die Sozialstation Hockenheim bietet alle Leistungen der Pflegeversicherung an.

Module Personaleinsatz
1.

Große Toilette beinhaltet:
1. An-/ Auskleiden
2. Hautpflege
3. Kämmen
4. Mund- und Zahnpflege, Zahnprothesenpflege (einschließlich Parotitis- und Soorprophylaxe)
5. Rasieren
6. Waschen (im Bett oder am Waschbecken) oder Duschen/Baden (umfasst ggf Haarwäsche)
7. Transfer aus dem Bett/ins Bett
8. Bett machen/richten

Pflegefachkraft Ergänzende Hilfen* Zivildienstleistender*
2. Kleine Toilette beinhaltet:
1. An-/ Auskleiden
2. Hautpflege
3. Mund- und Zahnpflege, Zahnprothesenpflege (einschließlich Parotitis- und Soorprophylaxe)
4. Teilwäsche (im Bett oder am Waschbecken)
5. Transfer aus dem Bett/ins Bett
6. Bett machen/richten
Pflegefachkraft Ergänzende Hilfen* Zivildienstleistender*
3. Transfer, An-/Auskleiden beinhaltet:
1. Transfer aus dem Bett/ins Bett
2. An-/ Auskleiden
3. Bett machen/richten Anmerkung: Nicht abrechenbar neben den Leistungspaketen 1,2,4,5
Pflegefachkraft Ergänzende Hilfen Zivildienstleistender
4.

Hilfen bei Ausscheidungen (Darm- und Blasenleerung, Hilfe bei Erbrechen) beinhaltet ggf alternativ:
1. An- Auskleiden
2. Hilfe beim Gang zur Toilette
3. Pflege bei Katheter- und Urinalversorgung
4. Hilfe bei der Entsorgung von Erbrochenem (auch Entsorgung von Sekret über Magensonde)
5. Hilfe und Pflege bei der Blasen- und/oder Darmentleerung (auch Stomaversorgung)
6. Teilwaschen Protokollnotizen:

A zu 3.: Installation, Blasenspülung, Katheterwechsel sowie Verbandswechsel bei suprapubischem Katheter sind Maßnahmen der behandlungspflege B zu 5.: Ist im Rahmen der Somaversorgung eine Wundversorgung erforferlich, liegt auch eine Maßnahme der Behandlungspflege vor

Pflegefachkraft
5. Einfache Hilfen bei Ausscheidungen (Darm- und Blasenentleerung, Hilfe bei Erbrechen) beinhaltet ggf alternativ:
1. An- Auskleiden
2. Hilfe beim gang zur Toilette
3. Hilfe bei der Entsorgung von Erbrochenem
4. Hilfe und Pflege bei der Blasen- und/oder Darmentleerung
5. Teilwaschen
Ergänzende Hilfen Zivildienstleistender
6.

Spezielles Lagern beinhaltet in der Regel:
1. Bett machen/richten
2. Lagerung
3. Dekubitusprophylaxe (ggf mit Hautpflege)

Anmerkung: Nur abrechnungsfähig bei weitgehender Immobilität und Verwendung von Lagerungshilfsmitteln. Die Dekubitusprophylaxe umfasst im Rahmen der Grundpflege auch Dekubitus im Stadium 1.

Pflegefachkraft Ergänzende Hilfen*
7. Mobilisation beinhaltet:
1. Vorbeugen von Gelenkversteifungen durch mehrmaliges Bewegen gefährdeter Gelenke
2. Vorbeugen von Lungenentzündungen durch gezielte Atemübungen
Pflegefachkraft Ergänzende Hilfen*
8. Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme beinhaltet:
1. Aufrichten im Bett bzw. an den Tisch setzen
2. Mundgerechtes Portionieren
3. Zubereitung eines Warm- bzw. Kaltgetränkes
Pflegefachkraft Ergänzende Hilfen Zivildienstleistender
9. Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme beinhaltet:
1. Aufrichten im Bett bzw. an den Tisch setzen
2. Mundgerechtes Portionieren
3. Zubereitung eines Warm- bzw. Kaltgetränkes
4. Essen und Trinken geben (löffel- bzw. schluckweise)
5. Mundpflege bzw. Prothesenpflege 6. Teilwaschen
Pflegefachkraft Ergänzende Hilfen* Zivildienstleistender*
10. Verabreichung von Sondennahrung mittels Spritze, Schwerkraft oder Pumpe beinhaltet:
1. Vorrichten der Sondennahrung
2. Überprüfung der Lage der Sonde
3. Verabreichung der Sondennahrung einschließlich deren Überwachung
4. Spülen der Sonde nach Applikation
5. Reinigen der Gebrauchsgegenstände
Pflegefachkraft
11.

Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung (keine Spaziergänge, nicht zu kulturellen Veranstaltungen) beinhaltet:
1. An-/Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung
2. Treppensteigen
3. Begleitung zu(m) Behörden, Ärzten, Einkauf

Anmerkungen:
1. Abrechnung pro angefangene ¼ Stunde
2. Nicht abrechenbar neben Leistungspaket 15

Pflegefachkraft Ergänzende Hilfen Zivildienstleistender
12. Zubereitung einer einfachen Mahlzeit beinhaltet ggf alternativ:
1. Vorbereitung und Zubereitung einer kalten Mahlzeit oder
2. Erwärmen einer vorbereiteten Mahlzeit
3. Anrichten
4. Tisch decken
5. Aufräumen
6. Spülen, bezogen auf die Mahlzeit
Hauswirtschaftliche Fachkraft Ergänzende Hilfen Zivildienstleistender
13.

Essen auf Rädern/stationärer Mittagstisch

beinhaltet bei EaR: Kosten der Zubereitung und Verteilung außerhalb der Wohnung und die Anlieferung in die Häuslichkeit.

beinhaltet bei stationärem Mittagstisch: Kosten der Zubereitung und der Verteilung des Essens sowie Decken des Tisches und Spülen

Hauswirtschaftliche Fachkraft Ergänzende Hilfen Zivildienstleistender
14. Zubereitung einer i.d.Regel warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen beinhaltet:
1. Kochen
2. Spülen, Geschirr einräumen
3. Reinigen des Arbeitsbereiches
Hauswirtschaftliche Fachkraft Ergänzende Hilfen Zivildienstleistender
15.

Einkauf/Besorgungen beinhaltet:
1. Erstellung eines Einkaufs-/ Speiseplanes
2. Einkaufen von Lebensmitteln und sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen der Hygiene und der hauswirtschaftlichen Versorgung
3. Besorgung (Apotheke, Post, Reinigung)
4. Unterbringung der eingekauften Gegenstände in der Wohnung

Anmerkung: Abrechnung je angefangene ¼ Stunde

Hauswirtschaftliche Fachkraft Ergänzende Hilfen Zivildienstleistender
16.

Waschen, Bügeln, Putzen beinhaltet:
1. die gesamte Pflege der Wäsche und Kleidung (nach Ausbessern)
2. Bügeln und Einräumen der Wäsche
3. Putzen beinhaltet auch:

· Fenstervorhänge abnehmen, waschen, aufhängen
· Fensterputzen
· Reinigen und Abtauen des Kühlschranks/der Gefriertruhe
· Reinigen eines Haustierkäfigs
· Trennen und Entsorgen des Abfalls
· Reinigen des Bades /der Toilette/ der Küche
· Staubsaugen/ Nassreinigen
· Spülen (wenn nicht Teilleistung der Zubereitung einer warmen Mahlzeit)
· Staubwischen
· Reinigen des Treppenhauses (kleine Kehrwoche)

Anmerkung:
Abrechnung je angefangene ¼ Stunde

Hauswirtschaftliche Fachkraft Ergänzende Hilfen Zivildienstleistender
17. Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes Hauswirtschaftliche Fachkraft Ergänzende Hilfen Zivildienstleistender
18. Beheizen (Voraussetzung: Befeuerung mit Kohle, Holz, Öl) beinhaltet:
1. Heizmaterial herbeischaffen/ aufschichten/ einfüllen/ entsorgen
2. Heizmaterial anzünden
3. Asche leeren
4. Ofen säubern
Hauswirtschaftliche Fachkraft Ergänzende Hilfen Zivildienstleistender

* die so gekennzeichneten Module dürfen nur in Ausnahmefällen durch "ergänzende" Hilfen / ZDL ausgeführt werden

B2311 Formular, Module Neu Übersicht Datum 20.10.2003 V00.00 erstellt MB Freigabe HG